Veröffentlicht am 3. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 10. Juli 2026
Wer eine Privatinsolvenz durchläuft und eine Immobilie besitzt, steht vor besonderen Fragen. Was mit dem Eigentum passiert — und welche Möglichkeiten Sie haben.
Was mit der Immobilie geschieht
Gehört eine Immobilie zum Vermögen einer Person in der Privatinsolvenz, wird sie in der Regel Teil der Insolvenzmasse und damit vom Insolvenzverwalter verwertet — im Interesse der Gläubiger. Das bedeutet nicht zwangsläufig eine Zwangsversteigerung: Auch hier ist häufig ein freihändiger Verkauf möglich, der in der Regel einen besseren Erlös erzielt.
Warum ein geordneter Verkauf oft die bessere Lösung ist
Ein höherer Verkaufserlös kommt letztlich allen Beteiligten zugute: den Gläubigern, deren Forderungen besser bedient werden können, und in bestimmten Konstellationen auch Ihnen selbst, etwa wenn dadurch offene Verbindlichkeiten schneller abgebaut werden. Ein diskreter, gut vorbereiteter Verkauf ist zudem für alle Beteiligten weniger belastend als eine öffentliche Versteigerung.
Ihr Ansprechpartner ist der Insolvenzverwalter
In der Privatinsolvenz entscheidet formal der Insolvenzverwalter über die Verwertung der Immobilie. Es lohnt sich, das Gespräch zu suchen und auf einen freihändigen Verkauf hinzuwirken, wenn dieser realistisch erscheint — ein spezialisierter Makler kann dabei sowohl Ihnen als auch dem Verwalter die notwendige Marktkenntnis und Vermarktung liefern.
Wie wir helfen
Wir arbeiten sowohl mit Insolvenzverwaltern als auch direkt mit Eigentümern zusammen, um eine marktgerechte, diskrete Verwertung Ihrer Immobilie zu erreichen.
Immobilie in der Privatinsolvenz?
Hinweis
INSOLVENZMAKLER erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.