Rechtshinweis

INSOLVENZMAKLER ist eine Spezialisierungsmarke der GRUNDUM Immobilien GmbH und als Immobilienmakler nach § 34c GewO tätig. Wir vermarkten Immobilien — wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

Diese Seite beschreibt, welche Aufgaben wir übernehmen, welche nicht, und wer im Verwertungsprozess wofür zuständig ist.

Was wir leisten

  • Einschätzung der Vermarktungsfähigkeit und des am Markt erzielbaren Preises
  • Aufbereitung der Objektunterlagen und Erstellung der Vermarktungsunterlagen
  • Diskrete Ansprache geeigneter Käufer, auf Wunsch ohne öffentliche Vermarktung
  • Verhandlungsführung und Vorauswahl solventer Interessenten
  • Begleitung bis zum Notartermin und Dokumentation des Vermarktungsverlaufs
  • Vermittlung an Sachverständige, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare aus unserem Netzwerk

Was wir nicht leisten

  • Keine Rechtsberatung — auch nicht zu Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- oder Grundstücksrecht
  • Keine Steuerberatung, etwa zur Umsatzsteuer bei der Verwertung oder zu Veräußerungsgewinnen
  • Keine Schuldnerberatung und keine Vertretung gegenüber Gläubigern oder Gerichten
  • Keine Verkehrswertgutachten — diese erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die GRUNDUM Immobilien GmbH wird nicht als Insolvenzverwalterin, Sachwalterin oder Treuhänderin tätig; diese Ämter werden ausschließlich vom Gericht bestellt. Wir werden als Immobilienmakler (§ 34c GewO) für die bestellten Verwalter tätig und erbringen keine Insolvenzverwaltung und keine Rechtsdienstleistung.

Wer welche Aufgabe übernimmt

In Insolvenz- und Sondersituationen wirken mehrere Beteiligte zusammen. Die folgende Übersicht zeigt die Rollentrennung:

RolleAufgabe
INSOLVENZMAKLERVermarktung und Begleitung der Abwicklung des Immobilienverkaufs
InsolvenzverwalterVom Gericht bestellt; verwaltet und verwertet das Vermögen und verantwortet das Verfahren
Sachwalter (Eigenverwaltung)Vom Gericht bestellt; überwacht den Schuldner, der die Verfügungsbefugnis behält
Gläubigerausschuss / GläubigerversammlungStimmt dem freihändigen Verkauf einer Immobilie aus der Masse zu
RechtsanwaltRechtliche Fragen, Vertretung, Vertragsgestaltung
SteuerberaterSteuerliche Fragen und deren Gestaltung
Öffentlich bestellter SachverständigerErmittlung des Verkehrswerts
NotarBeurkundung des Kaufvertrags
SchuldnerberatungBegleitung von Privatpersonen in finanzieller Notlage

Inhalte dieser Website

Unsere Ratgeber- und Fachbeiträge dienen der allgemeinen Orientierung. Sie beschreiben typische Abläufe und Zusammenhänge, können aber keine Prüfung des Einzelfalls ersetzen. Zeitangaben sind Erfahrungswerte und keine zugesicherten Fristen; genannte Vorschriften dienen der allgemeinen Einordnung, nicht der rechtlichen Auslegung oder Beratung im Einzelfall.

Marktzahlen stammen aus den jeweils angegebenen Quellen und geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Wir aktualisieren unsere Inhalte regelmäßig, können aber keine Gewähr für Vollständigkeit und fortdauernde Richtigkeit übernehmen.

Vermittlung von Berufsträgern

Wenn in Ihrer Situation rechtliche oder steuerliche Fragen auftreten, weisen wir darauf hin und stellen auf Wunsch den Kontakt zu geeigneten Berufsträgern her. Wir vermitteln Berufsträger, werden aber nicht Vertragspartei des zwischen Ihnen und dem Berufsträger geschlossenen Vertrages und übernehmen keine Verantwortung für dessen Leistung. Unberührt bleibt unsere Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

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