INSOLVENZMAKLER ist eine Spezialisierungsmarke der GRUNDUM Immobilien GmbH und als Immobilienmakler nach § 34c GewO tätig. Wir vermarkten Immobilien — wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Diese Seite beschreibt, welche Aufgaben wir übernehmen, welche nicht, und wer im Verwertungsprozess wofür zuständig ist.
Was wir leisten
- Einschätzung der Vermarktungsfähigkeit und des am Markt erzielbaren Preises
- Aufbereitung der Objektunterlagen und Erstellung der Vermarktungsunterlagen
- Diskrete Ansprache geeigneter Käufer, auf Wunsch ohne öffentliche Vermarktung
- Verhandlungsführung und Vorauswahl solventer Interessenten
- Begleitung bis zum Notartermin und Dokumentation des Vermarktungsverlaufs
- Vermittlung an Sachverständige, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare aus unserem Netzwerk
Was wir nicht leisten
- Keine Rechtsberatung — auch nicht zu Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- oder Grundstücksrecht
- Keine Steuerberatung, etwa zur Umsatzsteuer bei der Verwertung oder zu Veräußerungsgewinnen
- Keine Schuldnerberatung und keine Vertretung gegenüber Gläubigern oder Gerichten
- Keine Verkehrswertgutachten — diese erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Die GRUNDUM Immobilien GmbH wird nicht als Insolvenzverwalterin, Sachwalterin oder Treuhänderin tätig; diese Ämter werden ausschließlich vom Gericht bestellt. Wir werden als Immobilienmakler (§ 34c GewO) für die bestellten Verwalter tätig und erbringen keine Insolvenzverwaltung und keine Rechtsdienstleistung.
Wer welche Aufgabe übernimmt
In Insolvenz- und Sondersituationen wirken mehrere Beteiligte zusammen. Die folgende Übersicht zeigt die Rollentrennung:
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| INSOLVENZMAKLER | Vermarktung und Begleitung der Abwicklung des Immobilienverkaufs |
| Insolvenzverwalter | Vom Gericht bestellt; verwaltet und verwertet das Vermögen und verantwortet das Verfahren |
| Sachwalter (Eigenverwaltung) | Vom Gericht bestellt; überwacht den Schuldner, der die Verfügungsbefugnis behält |
| Gläubigerausschuss / Gläubigerversammlung | Stimmt dem freihändigen Verkauf einer Immobilie aus der Masse zu |
| Rechtsanwalt | Rechtliche Fragen, Vertretung, Vertragsgestaltung |
| Steuerberater | Steuerliche Fragen und deren Gestaltung |
| Öffentlich bestellter Sachverständiger | Ermittlung des Verkehrswerts |
| Notar | Beurkundung des Kaufvertrags |
| Schuldnerberatung | Begleitung von Privatpersonen in finanzieller Notlage |
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