Veröffentlicht am 3. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 10. Juli 2026
Wenn Unternehmen in der Sanierung Liquidität brauchen, rückt oft eine Immobilie in den Fokus. Worauf es dabei ankommt — und warum Timing und Diskretion hier wichtiger sind als bei jeder anderen Verwertungssituation.
Warum Immobilien in der Sanierung eine besondere Rolle spielen
Unternehmensimmobilien sind häufig der werthaltigste Vermögensgegenstand eines Unternehmens in der Restrukturierung. Ihre Verwertung kann genau die Liquidität schaffen, die eine Sanierung braucht — vorausgesetzt, sie geschieht zum richtigen Zeitpunkt und ohne die laufenden Verhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten oder Mitarbeitern zu gefährden.
Das Risiko der Öffentlichkeit
Wird bekannt, dass ein Unternehmen in der Sanierung eine Immobilie verkauft, kann das falsch interpretiert werden — als Zeichen, dass die Sanierung scheitert, statt als Teil einer durchdachten Strategie. Lieferanten kürzen möglicherweise Zahlungsziele, Kunden werden vorsichtig, Mitarbeiter verunsichert. Deshalb ist bei dieser Zielgruppe Diskretion kein Komfortmerkmal, sondern eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der gesamten Sanierung.
Timing im Zusammenspiel mit der Gesamtstrategie
Eine Immobilienverwertung in der Sanierung steht nie für sich allein — sie ist Teil eines größeren Plans, abgestimmt mit Geschäftsführung, Sanierungsberatern und häufig auch Gläubigern. Der richtige Zeitpunkt hängt davon ab, wie dringend die Liquidität benötigt wird, wie der Sanierungsplan insgesamt aufgebaut ist und wie sich der Immobilienmarkt aktuell darstellt. Eine verfrühte Verwertung unter Zeitdruck erzielt selten den besten Preis — eine zu späte verschenkt möglicherweise das Zeitfenster, in dem die Sanierung noch erfolgreich sein kann.
Wie wir unterstützen
Wir stimmen uns eng mit Geschäftsführung und Sanierungsberatern zu Timing und Vorgehen ab und übernehmen die vertrauliche Vermarktung — ohne dass der Verkauf öffentlich wird.
Eine Immobilie als Teil Ihrer Sanierungsstrategie?
Weiterführend
Hinweis
INSOLVENZMAKLER erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.